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Es ist nun schon fast 10 Jahre her, dass der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2000 zu mitternächtlicher Stunde einen sehr denkwürdigen Beschluss gefasst hat. Der Beschluss wurde von den Bundestagsabgeordneten mit großer Mehrheit beschlossen und hatte die Überschrift „Humanitäre Grundsätze in der Flüchtlingspolitik beachten“. Dabei ging es damals vor allem um die Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina. Aber bereits damals wurde in dem Antrag auf das besonders schwere Schicksal der Roma und Aschkali hingewiesen, die überall „Minderheit“ und fast überall Diskriminierte oder Gejagte sind. Leider hat sich an dieser Situation bis heute nicht viel geändert. Sie sind fast überall auf dem Balkan vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt und leben am Rande der Gesellschaft. Doch in Deutschland sieht man sich an das Bekenntnis zu den humanitären Grundsätzen, zu denen wir uns am 30.06.2000 bekannt haben, nicht mehr gebunden.

Wer diese Rückführungsgebiete der Roma kennt, das allgegenwärtige Elend, die aus der Diskriminierung resultierende Chancenlosigkeit, der wird verstehen, dass manche dieser Flüchtlinge alles, aber auch wirklich alles versuchen, um diesem Schicksal zu entgehen. In unserem seinerzeitigen Beschluss haben wir mit Nachdruck von allen staatlichen und parlamentarischen Vertretern auf allen Ebenen (Abgeordnete, Innenminister, Ministerpräsidenten, Bundesregierung) um einen sensibleren Umgang mit den Angehörigen von Gruppen gebeten, die während des Faschismus in brutalster Weise verfolgt wurden. Deutschlands historische Verantwortung gegenüber den Roma kann sich nicht allein in historischen Gedenkveranstaltungen erschöpfen.

Deutschland hat sich zur historischen Verantwortung für den Holocaust an den Juden bekannt und praktische Maßnahmen wie ausländerrechtliche Sonderregelungen in diesem Zusammenhang ergriffen; siehe zum Beispiel die gesetzliche Regelung für jüdische Kontingentflüchtlinge. Gegenüber den Roma scheint die historische Verantwortung in der Praxis keinerlei Niederschlag zu finden. Wie anders lässt es sich erklären, dass routinemäßig Roma und darunter auch Alte, Kranke, Kinder und Jugendliche jetzt in den Kosovo abgeschoben werden, ohne dass politisch Verantwortliche gegenüber solchen Maßnahmen Einhalt gebieten und unserer Verantwortung gegenüber den Roma gerecht werden.

Die nach Deutschland geflüchteten Roma, haben sich in vielen Fällen eine Existenz aufgebaut. Die Kinder, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind, sind längst integriert und sehen Deutschland als ihre Heimat an. Für diese jungen Menschen sind diese Maßnahmen eine erste entsetzliche Vertreibung – für die älteren Generationen allerdings ein Schicksal, das sie nun bereits mehrmals im Laufe ihres Lebens erdulden mussten.

Viele der heute hier Unterzeichnenden haben bereits im Jahre 2000 einen entsprechenden Appell an die Ministerpräsidenten der Länder gerichtet. Wenn man die damals aufgeführten Grundsätze tatsächlich beachtet hätte, würden wir heute nicht erneut vor dieser Misere stehen, dass Roma sehenden Auges ins Elend abgeschoben werden. Wir wissen, dass auch die Mitarbeiter vieler Ausländerbehörden Zweifel plagen, ob sie verantworten können, was ihnen der blinde Vollzug des Gesetzes zumutet: die Abschiebung.

Die Herkunftsländer, die sich mit der Rücknahme ihrer geflüchteten Landsleute einverstanden erklärt haben, haben keinen Handlungsspielraum, denn sie sind auf die Unterstützung Deutschlands und der EU angewiesen. Dennoch haben nicht nur Menschenrechtsorganisationen wie UNHCR oder Amnesty International, sondern auch UNMIK und die kosovarische Regierung auf die prekäre Situation hingewiesen, dass eine Rückkehr in Würde – das ist der international menschenrechtliche Maßstab – nicht möglich ist.

Trotz des Bundestagsbeschlusses vom 30.06.2000 und internationaler Warnsignale haben die zuständigen Stellen von dieser Rückführungspolitik zeitweise, nicht aber grundsätzlich Abstand genommen. Es ist hohe Zeit, dass aufgrund dieser Erfahrungen entsprechende Veränderungen und Anpassungen der Ausländergesetze vorgenommen werden, da diese zu früheren Zeiten ganz andere Ziele beinhalteten als heute. Die unreflektierte Anwendung dieser durch die veränderten Umstände überholten Gesetze führt zu unerträglichen Zwängen für alle Betroffenen.

Wir fordern daher mit aller Entschiedenheit, die Konsequenz zu ziehen und zeitgemäße und besser durchdachte Entscheidungen zu treffen, und diesen Flüchtlingsfamilien endlich einen rechtmäßigen Aufenthalt aus humanitären Gründen zu erteilen und sie so vor einer Abschiebung zu schützen und von ihrer Angst zu befreien.

Erstunterzeichner:

· Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling, Büdingen

Bundesminister a. D.

Hoher Repräsentant für Bosnien-Herzegowina a. D.

· Claudia Roth, MdB, Berlin

Bundesvorsitzende Bündnis 90 – Die Grünen

· Rainer Eppelmann, Bürgerrechtler, Minister a. D. , Berlin

Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung zur Aufarbeitung

der SED-Diktatur

· Pfarrer Klaus-Dieter Kottnik

Präsident Diakonisches Werk, Berlin

· Barbara Lochbihler, MdEP, Brüssel

Mit unterzeichnende Flüchtlingsinitiativen:

· Volker Maria Hügel für den Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.

· Frauke Sonnenberg für den Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.

· Norbert Grehl-Schmitt, Vorsitzender

· für den Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

· Claudia Jacob, Ehrenamtliches Mitglied, für den Flüchtlingsrat Bremen e.V. Roma-Unterstützerin, sowie

Britta Ratsch-Menke, ebenfalls für den Flüchtlingsrat Bremen

· Tilman Zülch

für die Gesellschaft für bedrohte Völker, Göttingen

· Pro Asyl, Frankfurt

· Timmo Scherenberg

für den „Hessischen Flüchtlingsrat“, Frankfurt

· Bettina Maurer, Flüchtlingsrat Berlin

Weitere Mitunterzeichner:

· Bärbel Bohley, Berlin

· Hans-Christian Schmid, Berlin

Mitunterzeichner – Ehemalige Bundestagsabgeordnete, die auch den

Appell im Jahr 2000 unterstützt hatten:

· Ernst von Weizsäcker

· Monika Brudlewsky

· Andrea Fischer

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats ausgearbeitet, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3. September 1953 allgemein in Kraft. Völkerrechtlich verbindlich ist allein ihre englische und französische Sprachfassung, nicht hingegen die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vereinbarte gemeinsame deutschsprachige Fassung.

Als so genannte geschlossene Konvention kann sie nur von Mitgliedern des Europarats unterzeichnet werden. Die Bereitschaft zur Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich im Laufe der Zeit zu einer festen Beitrittsbedingung für Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören möchten. Daher haben alle Mitgliedstaaten des Europarats die Konvention unterzeichnet und auch in innerstaatliches Recht transformiert.

Bislang 2.000 Menschen unterstützen gemeinsamen Aufruf

Frankfurt,  8. Dezember 2009 – Heute vor 71 Jahren erging der Runderlass von Heinrich Himmler “zur Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen der Rasse heraus”. Aus diesem Anlass überreichen die Flüchtlingsräte gemeinsam mit PRO ASYL und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten dem Bundesinnenministerium die ersten 2000 Unterschriften unter den Aufruf „Historische Verantwortung wahrnehmen: bedingungsloser Schutz für Roma“.

Über 500.000 Roma und Sinti wurden unter der Nazi-Herrschaft in Europa ermordet. Nach der Befreiung vom Faschismus mussten die als „Zigeuner“ diffamierten Menschen lange um ihre Anerkennung als Verfolgte des Nazi-Regimes kämpfen. Roma und Sinti, die die KZs überlebt hatten, erhielten im Nachkriegsdeutschland lange Zeit keine oder nur geringe Entschädigungen. Erst 2008 wurde in Berlin der erste Spatenstich getan für ein Mahnmal, das an die ermordeten Roma und Sinti erinnern soll.

Nun droht auf Grundlage eines Abkommens der Bundesregierung mit der Republik Kosovo rund 10.000 Roma, die vor dem Bürgerkrieg in Jugoslawien nach Deutschland geflohen waren, die kurzfristige Abschiebung in den Kosovo, wo sie Elend und Diskriminierung bis hin zu offenen rassistischen Angriffen erwartet. Trotz der breiten Kritik an den Abschiebungsplänen haben die Innenminister auf ihrer Konferenz am 3./4. Dezember 2009 in Bremen einen Abschiebungsstopp für Roma nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

Der Aufruf der Verbände wurde u.a. auch von Felicia Langer (Trägerin des Alternativen Nobelpreises), Romani Rose (Vorsitzender des Zentralrats deutscher Sinti und Roma) sowie etlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten unterzeichnet. Er weist darauf hin, dass es unglaubwürdig wirkt, wenn einerseits der Völkermord an Jüdinnen und Juden sowie Roma und Sinti gebrandmarkt und verurteilt, andererseits den Angehörigen dieser beiden Bevölkerungsgruppen ein vorbehaltloser Schutz verweigert wird.

Die UnterzeichnerInnen des Aufrufes verlangen von den staatlichen VertreterInnen auf allen Ebenen einen sensibleren Umgang mit den Angehörigen von Gruppen, die während des Faschismus verfolgt wurden. Die Bundesrepublik wird daher aufgefordert, ihre historische Verantwortung als Nachfolgestaat Nazideutschlands wahr zu nehmen und als Konsequenz den Roma ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erteilen, anstatt sie in den Kosovo abschieben zu wollen.

Die Initiatoren des Aufrufes fordern weiterhin dazu auf, den Appell zu unterstützen

(http://www.nds-fluerat.org/keine-abschiebung-von-roma-fluechtlingen/)

Die Roma-Treffen in Norddeutschland sammeln Unterstützung für ihren neuen Appell „Für ein Leben in Sicherheit und Würde„, der am 02.12.2009 in Bremen an die Herbst-Konferenz der Minister und Senatoren des Inneren überreicht wird.

Zusammen mit dem Flüchtlingsrat Bremen haben die Treffen, koordiniert von Romane Aglonipe/Roma in Niedersachsen, Ende Oktober einen inhaltsgleichen Appell an die Bremer Bürgerschaft, den Landtag in Bremen gerichtet.

Weitere Informationen befinden sich auf der Webseite der Roma-Treffen.

28. Januar 2009 – Zehn Jahre nach dem Krieg werden Roma diskriminiert und mehr denn je aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Trotzdem planen europäische Regierungen die Abschiebung von Roma in den Kosovo.

Kosovo im Juni 1999: Der Krieg ist offiziell beendet. Doch im Anschluss an den Einsatz der Nato zerstören Albaner die Häuser der Roma. Straßenzüge, ganze Stadtteile sind geplündert, gebrandschatzt und niedergerissen worden. Vor und während des Krieges haben mehr als 235.000 Roma und Angehörige anderer Minderheiten durch Flucht oder Vertreibung ihren Wohnsitz verloren. Weitere 4.100 Angehörige von Minderheiten wurden vertrieben als im März 2004 eine neue Welle ethnisch motivierter Gewalt ausbrach. Etwa 23.000 Roma leben heute in Deutschland und haben hier einen Ort gefunden, der ihnen einen gewissen Schutz bietet – vorübergehend. Roma leben in Deutschland nur mit einer Duldung. Jetzt droht ihnen die Abschiebung in den Kosovo.

Bisher hatte die UN-Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK) Abschiebungen von Roma und Serben in den Kosovo verhindert und die Abschiebung von Aschkali und Ägyptern nur nach eingehender Prüfung zugelassen. Im November 2008 hat die UNMIK die Zuständigkeit für Rückführungsfragen an die kosovarische Regierung abgegeben. Und diese ist zur Aufnahme der Vertriebenen bereit. Amnesty International befürchtet nun, dass im Jahr 2009 Zehntausende Roma unter Zwang aus Europa in den Kosovo zurückgeführt werden sollen und auch Deutschland mit den Abschiebungen beginnen wird.

 Armut und Diskriminierung bestimmen den Alltag

Im Kosovo lebt neben der albanischen Mehrheit eine Reihe ethnischer Minderheiten. Die größte ist die der Serben. Außerdem sind Roma und die den Romagruppen zugerechneten Aschkali und Ägypter sowie Türken, Bosniaken und andere Minderheiten vertreten. Durch Krieg und Vertreibung leben sie heute getrennt in klar abgegrenzten Gebieten oder in Enklaven, also in einzelnen Dörfern, Vierteln oder Häuserkomplexen. Seit der Unabhängigkeitserklärung im Februar 2008 hat sich ihre Lage nicht verbessert. Armut und Diskriminierung gehören noch immer zum Alltag. Roma sind vom regulären Arbeitsmarkt faktisch ausgeschlossen, ihre Arbeitslosigkeit liegt bei nahezu 100%. Viele von ihnen leben in extremer Armut und müssen mit weniger als 1 US $ am Tag auskommen.

Schätzungsweise ein Drittel der Roma, Aschkali und Ägypter hat keine gültigen Ausweispapiere und muss dadurch befürchten als staatenlos betrachtet zu werden. Dies macht es ihnen unmöglich, ihren früheren Besitz zurück zu erlangen oder Zugang zu Bildungsangeboten zu erhalten. Mangelnde Bildungschancen wiederum erhalten den Kreislauf der Armut aufrecht.

Hinzu kommt der Ausschluss der Roma vom sozialen Sicherungssystem und von ärztlicher Behandlung. Selbst wenn sie registriert sind, sind viele Roma nicht einmal in der Lage, sich die Medikamente für die Grundversorgung zu leisten.

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich die Lage der Roma in naher Zukunft verbessern wird. Zwar sichert die Verfassung für das unabhängige Kosovo den unterschiedlichen Volksgruppen ausdrücklich Minderheitenschutz zu. Dieser gilt bisher jedoch nur auf dem Papier. Auch ein Jahr nach der Unabhängigkeitserklärung ist immer noch nicht mit der Umsetzung der Aktionspläne zur Integration von Roma, Aschkali und Ägyptern sowie zur Wiedereingliederung von Rückkehrern begonnen worden.

 Mitmachen: Keine Abschiebung in das Kosovo!

Den Angehörigen der Roma kann in absehbarer Zeit keine Rückkehr in den Kosovo zugemutet werden. Amnesty International fordert die Innenminister und -senatoren der Bundesländer auf, Roma nicht in den Kosovo zurückzuschicken, sondern ihnen und anderen gefährdeten Menschen weiterhin Schutz zu gewähren. Werden Sie aktiv und fordern Sie einen sofortigen Abschiebungsstopp für Roma aus dem Kosovo.

Machen Sie mit! Schreiben Sie noch heute an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz oder an Bundesinnenminister Schäuble. Fordern Sie sie dazu auf, Roma aus dem Kosovo zu schützen und einen sofortigen Abschiebungsstopp zu erlassen.

 

 

 

 

La famille Bislimi est arrivée en France en 2006. Après trois déménagements dus à la précarité de leur situation et plusieurs demandes de régularisation (suite au rejet des demandes d’asile), Kenan, Mirusche et leurs quatre enfants Mirem, Skender, Avni et Haldimir sont arrivés sur le groupe scolaire Gaspard Monge le 4 septembre 2008. Les enfants ont besoin d’une stabilité pour continuer à progresser dans leurs apprentissages, ce qui est incompatible avec la menace permanente d’une expulsion vers le Kosovo qui pèse sur leur vie quotidienne.

Les Roms, après y avoir subi des persécutions de la part des Serbes et des Albanais, n’y ont aucun droit et aucune perspective d’avenir et cela d’autant plus avec la récente indépendance du Kosovo. D’autre part, nous avons appris que la mère de Kenan (Mirem, 47 ans) et ses frères et soeurs (Hetem, 22 ans, Roki, 19 ans, Mustapha, 16 ans et Sabrina, 9 ans !!!) sont actuellement à la rue depuis début septembre faute d’avoir été régularisés malgré des demandes faites en même temps que le reste de la famille. Cela rend la scolarisation de la jeune Sabrina à l’école des frères Chappe quasi-inexistante.

Nous demandons donc au préfet de la Loire, M. Christian Decharrière, la régularisation de l’ensemble de la famille Bislimi et le respect de la Convention internationale des droits de l’enfants.

Le comité de soutien, le 25 octobre 2008

Vous pouvez télécharger la pétition sur le site du Réseau Education sans Frontières.

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