Die Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Resolution der Rechtsberaterkonferenz vom 16. Mai 2009:

Die Rechtsberaterkonferenz nimmt auf ihrer Frühjahrstagung vom 15./16. Mai in Bad Honnef Stellung gegen die erklärte Absicht des Bundesinnenministers und mehrerer Landesinnenminister, darunter Hessen und Niedersachsen, Flüchtlinge aus der Volksgruppe der Roma aus dem Kosovo jetzt zur Rückkehr dorthin zu verpflichten. In Hessen wurden Betroffenen bereits die Abschiebung angedroht. Auch nach der Unabhängigkeit des Kosovo gibt es dort für Rückkehrer aus der Volksgruppe der Roma keine soziale Infrastruktur, die ein Überleben unter menschenwürdigen Bedingungen sicherstellen könnte. Ein Arbeitsmarkt, der ein Erwerbseinkommen ermöglichen würde, existiert nicht. Humanitäre Mindeststandards hinsichtlich Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung sind für die jetzt noch im Kosovo lebende Roma-Bevölkerung durchweg nicht gesichert. Den seit 1995 nach Deutschland geflüchteten Roma wurden hier durchgängig Integrationsleistungen verwehrt. Als Geduldete erhielten sie weder Sprachförderung noch Ausbildungsförderung. Bis zum Ende des Jahres 2008 wurde ihnen durch gesetzliche Vorgaben der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt faktisch untersagt. Die Rechtsberaterkonferenz sieht es als ein zwingendes Gebot der Humanität an, den aus dem Kosovo in der Vergangenheit in die Bundesrepublik geflüchteten Roma einen sicheren Aufenthalt zu geben. Diese Forderung folgt nicht zuletzt aus der besonderen geschichtlichen Verantwortung Deutschlands gegenüber der Volksgruppe der Roma. Bundesregierung und Landesregierungen werden aufgefordert, den Betroffenen statt Deportationsdrohungen Aufenthaltserlaubnisse zu gewähren.

i.A. der Konferenz: RA Axel Selbert, Kassel